Anti-Doping
Alles rund ums Thema Doping ist auf der Homepage von antidoping.ch zu finden.
Athleten, die regelmässig Medikamente einnehmen sind verpflichtet, den behandelnden Arzt auf die verbotenen Substanzen aufmerksam zu machen. Falls Unsicherheiten bestehen, bitte sofort unseren Leistungssportchef für Dopingfragen, Roman Pechous kontaktieren:
SGSV-FSSS Geschäftsstelle
Ressort Leistungssport
E-Mail
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Einem Athleten kann eine ATZ bewilligt werden. Dadurch wird ihm die Anwendung verbotener Wirkstoff oder verbotener Methoden aus der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden von Antidoping Schweiz (Dopingliste) gestattet. Der Antrag auf eine ATZ wird von der ATZ-Kommission von Antidoping Schweiz geprüft.
Offizielle Formular (pdf) für einen Antrag


